Anbieter wie OpenAI stellen ihre KI-Modelle auch über etablierte Cloud-Dienstleister, wie z.B. Microsoft Azure, bereit. Entscheidend: Diese Dienste lassen sich gezielt über Serverstandorte in der EU oder auch direkt in Deutschland ansteuern.
Für deutsche Unternehmen gilt dabei:
✅ Datenverarbeitung ausschließlich in der EU
✅ Abschluss eines DSGVO-konformen Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV)
✅ Einsatz technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen (z. B. Verschlüsselung, Zugriffskontrollen)
✅ Dokumentation der Verarbeitung gemäß Art. 30 DSGVO
So lassen sich auch leistungsfähige externe Modelle datenschutzkonform integrieren – ohne Kompromisse bei der Rechtssicherheit.